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Stellenausschreibung

Kassenleitung (m/w/d)

Einsatzbereich

Verwaltungsgemeinschaft Neustadt

Arbeitsumfang

Vollzeit

Vergütung

TVöD/BayBesG

Beginn

ab sofort

Die Verwaltungsgemeinschaft Neustadt an der Waldnaab sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit einen Beamten (m/w/d) der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen in der 2. Qualifikationsebene oder einen Verwaltungsfachangestellten/VFA-K (m/w/d) oder einen Beschäftigten mit Fachprüfung I (m/w/d) als Kassenleitung (m/w/d).

Ihre Aufgaben:

  • Leitung der Gemeindekasse mit zwei Mitarbeitern, Steuerung, Koordinierung und Organisation
  • Abwicklung, Überwachung und Verwaltung des Zahlungsverkehrs
  • Verwaltung der Finanzmittel, einschließlich Liquiditätsplanung und – sicherung
  • Forderungsmanagement
  • Erstellung und Prüfung der Tagesabschlüsse
  • Auszahlung von Zuwendungen und Zuschüssen
  • Leitung des Mahnwesens und der Vollstreckung
  • Stundungsangelegenheiten
  • Erstellung von Statistiken
  • Bearbeitung von Spendenangelegenheiten
  • Bearbeitung allgemeiner Angelegenheiten der Gemeindekasse
  • Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Ihr Profil:

  • Beamter (m/w/d) der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen in der
    2. Qualifikationsebene oder abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder der Qualifizierung zu Verwaltungsfachkraft (BL I (m/w/d)
  • Kompetentes Auftreten und Bereitschaft am Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
  • Eigenverantwortliche, sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise
  • Selbständiges, ziel- und ergebnisorientiertes Arbeiten

Das bieten wir Ihnen:

  • Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
  • Einen sicheren Arbeitsplatz mit Gleitzeitregelung in einem motivierten Team mit gutem Betriebsklima
  • Persönliche und fachliche Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Leistungsgerechte Vergütung gemäß BayBesG bzw. TVöD
  • Jahressonderzahlung und Leistungsprämie/Leistungsentgelt sowie vermögenswirksame Leistungen
  • Betriebliche Altersvorsorge in Form einer arbeitgeberfinanzierten Zusatzversorgung
  • 30 Tage Erholungsurlaub